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Hinweis nach ElektroG

Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz

(Stand: 14.05.2019)

 

1. Entsorgung von Altgeräten 

Wir weisen Sie darauf hin, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Sie können Substanzen enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung Ihre Gesundheit oder die Umwelt schädigen können.

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Altgeräte z.B  beim lokalen Recycling- oder Wertstoffhof abzugeben.

Um eine verbesserte Mülltrennung zu erreichen sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz daher vor, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden müssen:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.png
Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgekreuzte Abfalltonne auf Rädern dar
und bedeutet das Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
 
2. Trennen von Elektronikgerät und Batterien oder Akkumulatoren 
Trennen Sie Akkus und Batterien, die nicht fest im Gerät verbaut oder vom Gerät umschlossen sind, aus Sicherheitsgründen vor der Abgabe des Altgeräts von ihrem Elektro- oder Elektronikgerät. Entsorgen Sie diese getrennt so wie im Hinweis nach BattG beschrieben. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, kleben Sie bei Lithiumbatterien die Batteriepole ab.

3. Rückgabemöglichkeiten
Wir sind nach ElektroG dazu verpflichtet Altgeräte anzunehmen Sammelstellen zur Rückgabe der Elektronikaltgeräte für private 
Haushalte einzurichten.
4. Löschung der persönlichen Daten
Bei Rückgabe von Elektrogeräten empfiehlt sich personenbezogenen oder vertrauliche Daten, die auf Geräten wie gespeichert sein könnten zu löschen und das Gerät wenn möglich auf die Werkseinstellungen zurück zu setzen. Diese finden Sie meist über das Einstellungsmenü des Geräts. Sie sind selbst für die Löschung dieser Daten verantwortlich.

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