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Hinweis nach BattG

Hinweise nach dem Batteriegesetz

(Stand: 14.05.2019)

 

Sie sind zur Rückgabe von gebrauchten und verbrauchten Akkus und Batterien gesetzlich verpflichtet.

Akkus und Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung oder Lagerung, Ihre Gesundheit oder die Umwelt schädigen können. Batterien werden aber auch aus wichtigen und wertvollen Ressourcen hergestellt wie z.B. Eisen-Mangan, Kobalt, Nickel, Zink, etc, die durch das Recyclingverfahren wiedergewonnen und wiederverwertet werden können. Sie können die Batterien nach Gebrauch z.B über offizielle Rücknahmestellen, im Handel oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich

zurückgegeben, damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist für Endnutzer auf die Entsorgung üblicher Mengen, sowie auf solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.png
Die auf Batterien abgebildete durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.
Unter diesem Zeichen befinden sich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:


Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie entält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber.

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